Neue Coronaverordnung für den Sportbetrieb
Liebe Mitglieder, liebe Sportler und Sportlerinnen des TGV!
Nächste Änderung der Coronaverordnung für den Sportbetrieb:
es gilt seit dem 06.12.2021 auch für den Trainings – und Übungsbetrieb die 2 G+ Regelung (Teilnahme/Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell – oder PCR-Test).
Ausnahmen für 2 G und 2 G +:
Teilnahme/Zutritt für geimpfte oder genesene Personen, die
– die ihre Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben
– Geimpfte, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind
– Genesene, deren Infektion maximal 6 Monate zurückliegt
Unsere Sportgruppen, Kurse werden von ihren Übungsleitern, den Gruppenvertretern oder der Geschäftsstelle informiert.
Weiterhin wichtig: Hygienekonzepte, Abstandsregeln und Kontaktnachverfolgung!
Wir möchten uns wiedereinmal ganz, ganz herzlich für eure Treue, eure Unterstützung, eure Geduld, euer Verständnis und eure Solidarität bedanken.
Im Namen der Vorstandschaft und allen Verantwortlichen
Trudi Claas